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Die europäische Reifenverordnung ist seit dem 1. November 2012 in Kraft. Mit der Verordnung will die Europäische Union die Sicherheit auf den Straßen erhöhen und die wirtschaftliche und ökologische Effizienz im Straßenverkehr fördern. Das System der Reifenkennzeichnung trägt dazu bei, dass mehr Reifen auf den Markt kommen, die sicherer durch hohe Haftungswerte, rollwiderstandsärmer und damit kraftstoffsparend sowie geräuschärmer und damit umweltschonend sind. Die EU-Vorschriften sowie die Regelung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) legen Grenzwerte als Mindeststandards bei den gleichen drei Kriterien fest.Dieses Dokument informiert Sie über die neuen Grenzwerte, die seit dem 1. November 2016 für alle Nutzfahrzeugreifen der Klasse C3 gültig sind.
Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen – Für die Kraftstoffeffizienz ist der Rollwiderstand entscheidend.Dieser wird in Kilogramm pro Tonne (kg/t) gemessen und führt zu einer entsprechenden Einstufung. Die Einstufungs-tests werden auf zertifizierten Rollwiderstands-messmaschinen vorgenommen.
Nasshaftung – Beim Bremstest auf nasser Fahrbahn wird die Bremsleistung des einzustufenden Reifens sowie eines Referenzreifens auf einer zertifizierten Teststrecke gemessen. Das Kriterium ist hierbei die Distanz, die bei einer Gefahrenbremsung nötig ist, um von 60 km/h auf 20 km/h auf gerader Fahrbahn abzubremsen.
Externe Rollgeräusche – Die externen Rollgeräusche des Reifens werden gemessen, während der Lkw mit abgeschaltetem Motor an einer Geräuschmessungsanlage vorbeirollt. Dabei werden die Rollgeräusche der Reifen in Dezibel registriert und einer Kategorie zugeordnet.
Seit dem 1. November 2012 schreiben die Regelungen vor, dass alle Reifen- und Fahrzeughersteller sowie der Handel diese Informationen deutlich sichtbar in allen technischen und Verkaufsunterlagen in der Verkaufsstelle und im Internet zur Verfügung stellen müssen.
Seit dem 1. November 2016 gelten folgende neue Grenzwerte (Minimalstandards) für alle Nutzfahrzeug-Neureifen, die nach diesem Datum hergestellt wurden und auf dem europäischen Markt erhältlich sind. Rollwiderstand: Der Grenzwert für den Rollwiderstand sämtlicher nach dem Stichtag gefertigten Reifen darf den Höchstwert der Rollwiderstandsklasse 1 = R1 (8,0 kg/t) nicht überschreiten. Externes Rollgeräusch: Seit dem 1. November 2016 müssen alle gefertigten Reifen mindestens die Geräuschklasse 2 = S2 (zwei Wellen) erreichen.Reifen, die vor diesem Datum hergestellt wurden, dürfen noch bis einschließlich April 2019 verkauft werden. Diese Frist ermöglicht, dass die Lagerbestände bereits hergestellter Reifen noch bereinigt werden können.
ReifenkennzeichnungIn der Praxis bedeuten die gesenkten EU-Grenzwerte für das externe Rollgeräusch und den Rollwiderstand, dass seit dem 1. November 2016 Reifen mit dem Symbol der drei Schallwellen und der Rollwiderstands-einstufung F und G nicht mehr auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen, es sei denn, sie sind vor diesem Datum hergestellt worden.
Reifenmarkierung Eine Markierung an der Reifenflanke zeigt an, wie der Reifen nach UN/ECE Regelung R117 klassifiziert ist: • S2: Einstufung in Geräuschklasse 2 • W: Wet grip (verpflichtend für alle ab Nov. 2016 neu homologierte Reifen bzw. ab Nov. 2020 produzierte Reifen)• R2: Einstufung in Rollwiderstandsklasse 2
Alle aktuellen MICHELIN Nutzfahrzeug-Neureifen für den europäischen Markt erfüllen mindestens die Grenzwerte für externes Rollgeräusch und Rollwiderstand der Klasse 2. Einige Hersteller bieten möglicherweise Reifen an, die zwar aktuell dem Grenzwert für das externe Rollgeräusch entsprechen. Sind die gleichen Reifen jedoch nach dem 1. November 2016 hergestellt, kann es sein, dass sie der UN/ECE Regelung R117 nicht mehr entsprechen.Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reifenhändler stets nach der Reifenkennzeichnung für das Produkt, das Sie kaufen.
Diese Unterlagen können Sie hier runterladen: