Hinweise zu den gesetzlichen Vorschriften

Welche Reifen dürfen auf derselben Achse montiert werden?
Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber die Montage gleichartiger Reifen auf derselben Achse vor. Die Montage von Reifen mit unterschiedlichem Profil ist möglich, wenn die Reifen folgende Gemeinsamkeiten aufweisen:
- gleiche Dimension
- gleiche Bauweise (radial oder diagonal)
- Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex müssen die Vorgaben des Fahrzeugs erfüllen.
Zusätzlich müssen Neureifen in der Schweiz folgende Gemeinsamkeiten aufweisen:
- gleiche Marke / Handelsmarke
- gleiche Einsatzart (Strassen-, Winter- oder Spezialreifen)
- gleicher Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex
Michelin empfiehlt auf der gleichen Achse die Montage von Reifen mit identischem Profil. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Montage einheitlicher Zwillingsbereifungen empfohlen. In einigen europäischen Ländern ist die Verwendung von runderneuerten Reifen auf der ersten Lenkachse nicht zulässig. Wir empfehlen, auf der ersten Lenkachse von Nutzfahrzeugen generell keine runderneuerten Reifen zu montieren.
Abrieb der Reifen
Die Tiefe der Hauptprofilrillen darf in Deutschland und der Schweiz (Sommer- und Winterperiode) an keinem Punkt des Reifens 1,6 mm unterschreiten.
Für Österreich gilt:
Die Tiefe der Hauptprofilrillen darf an keinem Punkt des Reifens in der Sommerperiode 2 mm unterschreiten.
In der Winterperiode (Lkw: 01.11. -15.04. und Bus: 01.11. bis 15.03.) darf die Mindestprofiltiefe 5 mm für Radialreifen bzw. 6 mm für Diagonalreifen nicht unterschreiten.
Wenn die Reifen die gesetzlich vorgeschriebenen oder technischen Abnutzungsgrenzen erreicht haben, müssen sie abmontiert und ersetzt werden.
Im Falle ungewöhnlicher Abnutzungserscheinungen oder ungleichmässigem Abrieb der Reifen auf der gleichen Achse muss ein Reifenfachmann zurate gezogen werden.
Verschleisskontrolle
Die Tiefe der Hauptprofilrillen darf in Deutschland und der Schweiz (Sommer- und Winterperiode) an keinem Punkt des Reifens 1,6 mm unterschreiten.
Für Österreich gilt: Die Tiefe der Hauptprofilrillen darf an keinem Punkt des Reifens in der Sommerperiode 2 mm unterschreiten. In der Winterperiode (Lkw: 01.11. -15.04. und Bus: 01.11. bis 15.03.) darf die Mindestprofiltiefe 5 mm für Radialreifen bzw. 6 mm für Diagonalreifen nicht unterschreiten.
Wenn die Reifen die gesetzlich vorgeschriebenen oder technischen Abnutzungsgrenzen erreicht haben, müssen sie abmontiert und ersetzt werden.
Im Falle ungewöhnlicher Abnutzungserscheinungen oder ungleichmässigem Abrieb der Reifen auf der gleichen Achse muss ein Reifenfachmann zurate gezogen werden.
Montage nachgeschnittener Reifen
Grundsätzlich ist der Einsatz von nachgeschnittenen Reifen für Nutzfahrzeuge >3,5 t auf allen Achspositionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zugelassen.
Ausnahmen:
- Deutschland: Vorderachsen von Bussen mit einer Sondergenehmigung für Maximalgeschwindigkeit 100 km/h
- Österreich: auf Lenkachsen sind keine nachgeschnittenen Reifen zulässig
Montage neuer/runderneuerter Reifen
Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber die Montage gleichartiger Reifen auf derselben Achse vor. Die Montage von Reifen mit unterschiedlichem Profil ist aber möglich, wenn die Reifen folgende Gemeinsamkeiten aufweisen:
- gleiche Dimension
- gleiche Bauweise (radial oder diagonal)
- Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex müssen die Vorgaben des Fahrzeugs erfüllen
Zusätzlich müssen Neureifen in der Schweiz folgende Gemeinsamkeiten aufweisen:
- gleiche Marke / Handelsmarke
- gleiche Einsatzart (Strassen-, Winter-, oder Spezialreifen)
- gleicher Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex
Michelin empfiehlt auf der gleichen Achse die Montage von Reifen mit identischem Profil. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Montage einheitlicher Zwillingsbereifungen empfohlen. In einigen europäischen Ländern ist die Verwendung von runderneuerten Reifen auf der ersten Lenkachse nicht zulässig. Wir empfehlen, auf der ersten Lenkachse von Nutzfahrzeugen generell keine runderneuerten Reifen zu montieren.
Reifenreparatur
Über die gesamte Einsatzdauer hinweg ist der Reifen einer Menge von Anforderungen ausgesetzt und kann auf verschiedene Art und Weise beschädigt werden.
Es ist gefährlich, die Verletzung eines Reifens zu vernachlässigen. MICHELIN Nutzfahrzeugreifen können unter bestimmten Bedingungen repariert werden. Diese Möglichkeit ist bereits bei der Reifenentwicklung vorgesehen worden.
Nicht alle Reifenschäden können jedoch repariert werden.
Die Reparatur eines Reifens muss von qualifizierten und geschulten Fachleuten vorgenommen werden. Für die Richtigkeit und die Qualität der Reifenreparatur ist immer allein derjenige verantwortlich, der sie vornimmt.
Vor der Reparatur wird ein Reifen stets abmontiert und innen sowie aussen sorgfältig vom Fachmann geprüft.
Lebensdauer der Produkte
Reifen bestehen aus vielen unterschiedlichen Materialien, deren Eigenschaften sich im Laufe der Zeit verändern können. Diese Veränderungen sind abhängig von den Lagerbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Lagerposition usw.) und von Einsatzbedingungen der Reifen wie Belastung, gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit, Reifenfülldruck, Zustand der Räder usw.
Die Faktoren, die zur Alterung des Reifens beitragen, sind veränderlich und schwierig zu messen. Daher empfiehlt Michelin neben der regelmässigen Kontrolle durch den Nutzer eine regelmässige Untersuchung durch einen qualifizierten Reifenfachmann, der über den weiteren Einsatz des Reifens entscheiden kann.
Diese Untersuchung des Reifens sollte ab dem 5. Jahr nach seinem ersten Einsatz bzw. ab dem 8. Jahr nach seinem Herstellungsdatum mindestens einmal im Jahr erfolgen.
Rechtliche Vorschriften Winter
Laden Sie hier die rechtlichen Vorschriften für Nutzfahrzeugreifen herunter. Stand August 2020
DOWNLOAD PDFDie Markierung FRT
Die Markierung FRT* ist in der Regelung Nr. 54 unter Punkt 3.1.15 offiziell beschrieben: Die Markierung „FRT“ betrifft Reifen, die eigens für Trailerachsen ausgelegt sind (Reifen für gezogene Achsen).
Diese Verordnung gilt für alle Neureifen, die auf europäischem Gebiet eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die Reifen mit der Markierung FRT nur für die Montage auf Trailerachsen zugelassen sind und auf keiner anderen Achsart montiert werden dürfen.
Michelin übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die aufgrund von unsachgemäßem Einsatz auftreten, der den Michelin Hinweisen nicht entspricht.
* Free Rolling Tyre
NACHSCHNEIDEN
Laden Sie hier wichtige Regelungen für Europa herunter. Stand Oktober 2018
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